Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Etwaige, von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsvorschriften des Käufers verpflichten uns nur, wenn wir diese ausdrücklich oder in Textform anerkennen.

II. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Auftragsbestätigungen werden nur aufgrund besonderen Wunsch erteilt und sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Unstimmigkeiten hat der Käufer unverzüglich zu beanstanden. Abbildungen, Beschreibungen, Farb- und Oberflächenangaben, sowie Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd und unverbindlich. Für lackierte Oberflächen als Oberflächenschutz können wir keine Haftung übernehmen. Abschlüsse, Vereinbarungen oder Erklärungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

III. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Düsseldorf. Der Versand geht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird, wenn keine bestimmte Versandart vereinbart ist, nach eigenem Ermessen vorgenommen. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht bindend. Die Ware zu sichern, sind wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Kostenübernahme verpflichtet. Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserem Einverständnis und nur gegen Gutschrift abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erfolgen. Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

IV. Preise

Die Preise gelten ab Lager Düsseldorf ausschließlich Verpackung und Fracht und zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Lieferung und Rechnungslegung erfolgen zu unseren zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Preisen, sofern die Lieferung innerhalb von vier Monaten ab Auftragsannahme erfolgt. Die Preise für Schlüsselbestellungen aus Schließanlagen gelten ab Werk plus Porto und Verpackung. Bei Schlüsselbestellungen bis max. 10 Stück werden zusätzlich Euro 3,00 an Bearbeitungskosten berechnet. Die Anfertigung von Namensschildern erfolgt nur gegen Anzahlung von mindestens 50 % des Rechnungsbetrages. Kleinbezüge bis 25,00 Euro monatlich werden ohne Rabattabzug berechnet. Der Mindestrechnungsbetrag beträgt 15,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

V. Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto zu erfolgen. Werkstattarbeiten und Montagekosten zahlbar sofort netto Kasse. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der Zahlung, bei Schecks und Wechseln der Tag der Gutschrift. Letztere werden nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt angenommen. Bei Zielüberschreitungen berechnen wir 10 % p.a. Verzugszinsen, mindestens jedoch den gesetzlichen Zinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

VI. Gewährleistung, Haftung

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und evtl. Beanstandungen unverzüglich geltend zu machen. Später geltend gemachte Ansprüche werden wegen solcher Mängel nicht anerkannt. Im übrigen beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Zu einer Nachbesserung am Montageort sind wir nur verpflichtet, wenn wir an diesem Ort verantwortlich montiert haben. Ist dies nicht der Fall, dann insoweit gegen uns geltend gemacht werden, als sie auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur im Falle der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht und/oder bei Personenschäden. Die vorstehende Haftungs-Beschränkung gilt auch, soweit Ansprüche aus unerlaubter Haftung gemäß § 823ff BGB geltend gemacht werden.

VII. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer eventuellen Weiterveräußerung der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab. Er ist verpflichtet, uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich anzuzeigen. Eine etwaige Ver- und Bearbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen; die verarbeitete Ware gilt sodann als Vorbehaltsware.

VIII. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Düsseldorf.

IX. Sonstiges

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie sonstige Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein sollte, so ist sie sinngemäß auszulegen bzw. durch eine dem Gewollten am ehesten entsprechende Regelung zu ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01/2007